Vergleich24

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

 Anbieterwechsel STROM - ... so geht's ...
 

 

Ein Anbieterwechsel läuft in der Regel problemlos ab und dauert nur wenige Wochen. Der Gesetzgeber hat eine Frist von drei Wochen vorgesehen. In der Praxis dauert der Wechsel aber meist etwas länger, da die Frist erst dann beginnt, wenn Ihr neuer Versorger Sie beim Netzbetreiber ummeldet. Gilt in Ihrem alten Stromvertrag eine Kündigungsfrist, so muss diese abgewartet werden, vor ein Wechsel möglich ist.

Wenn Sie sich für einen neuen Versorger entschieden haben, brauchen Sie nur noch dessen Anmeldeformular auszufüllen. In vielen Fällen können Sie den Wechsel auch komplett online beantragen. Gleichzeitig bevollmächtigen Sie Ihren neuen Versorger, sämtliche Formalitäten des Wechsels – also die Kündigung bei Ihrem Altversorger und die Anmeldung beim Netzbetreiber – für Sie zu erledigen. Selbst kündigen sollten Sie nur dann, wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung in Anspruch nehmen oder Ihre verbleibende Kündigungsfrist sehr kurz (weniger als zwei Wochen) ist.

Hier finden Sie eine Vorlage für ein Kündigungsschreiben an Ihren Stromversorger:
Kündigungsvorlage (PDF)
Kündigungsvorlage nach Preiserhöhung (Sonderkündigungsrecht) (PDF)

Nachdem Sie das Antragsformular Ihres neuen Versorgers ausgefüllt und unterschrieben haben, erhalten Sie von diesem eine schriftliche Auftragsbestätigung. Technische Änderungen an Ihrem Stromzähler sind nicht notwendig.

Ausfüllen des Wechselformulars:


Alternativ können Sie Zählernummer und Zählerstand auch direkt von Ihrem Stromzähler ablesen:

Stromzähler

 Wer kann (nicht) den Stromanbieter wechseln

Jeder Haushaltskunde, der einen eigenen Vertrag mit dem örtlichen Versorgungsunternehmen hat, kann seinen Stromversorger wechseln.
Für einige Verbraucher gelten allerdings Einschränkungen:

 

Strom in Nebenkosten enthalten:

Sollte der Strom über die Mietnebenkosten abgerechnet werden, besteht kein eigener Vertrag mit einem Stromanbieter. In diesem Fall muss der Vermieter als Vertragspartner den Wechsel durchführen. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Vermieter und weisen Sie ihn auf die Möglichkeit hin, die Kosten durch einen Wechsel des Stromanbieters zu senken.

Kunden mit Zweitarifzähler (Tag- und Nachtstrom):

 

Für Nachtstrom gibt es derzeit leider noch praktisch keine Möglichkeit, den Stromanbieter zu wechseln. Nur vereinzelt werden inzwischen Nachtstromtarife von alternativen Versorgern angeboten. Einige Stromanbieter beliefern zwar Zweitarifzähler, allerdings unterscheiden sie nicht mehr nach Tag- und Nachtstrom – der vereinbarte Arbeitspreis gilt rund um die Uhr. Daher ist vor allem für Kunden mit Nachtspeicheröfen ein Wechsel oft nicht lohnend.

Um zu prüfen, ob sich ein Wechsel dennoch lohnt, berechnen Sie bitte einen Stromvergleich für Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch. Anschließend können Sie unter „weitere Kriterien“ im Vergleichsrechner das Feld „Schwachlast berücksichtigen“ auswählen und angeben, welcher Anteil Ihres Stromverbrauchs auf die Nebenzeit entfällt. Zudem sollten Sie als Vergleichstarif den von Ihnen genutzten Schwachlasttarif einstellen und den Vergleich mit „neu berechnen“ aktualisieren. Falls Sie eine Elektroheizung nutzen, beachten Sie bitte: Viele Stromanbieter haben die Belieferung derartiger Anlagen in den Vertragsbedingungen ausgeschlossen.
Wird der Heizstrom über einen eigenen Anschluss geliefert, gelten diese Einschränkungen aber nur für den Heizstromzähler. Den Stromanbieter für den Haushaltsstrom (Eintarifzähler) können Sie in diesem Fall ohne Einschränkungen wechseln.

 

Wärmepumpenstrom:

Auch Sondertarife für Wärmepumpen werden – wie Strom für Nachtspeicheröfen – in der Regel nur von den örtlichen Versorgern angeboten. Alternative Anbieter können nur in den seltensten Fällen Wärmepumpenstrom liefern. Viele alternative Stromanbieter haben die Belieferung von Wärmepumpen in ihren Vertragsbedingungen ausgeschlossen. Auch hier gilt aber: Wird der normale Haushaltsstrom über einen eigenen Zähler bezogen und abgerechnet, können Sie mit diesem Zähler jederzeit ohne Einschränkungen den Stromanbieter wechseln.

 

Photovoltaikanlagen:

Auch mit einer eigenen Photovoltaikanlage können Sie in der Regel problemlos den Stromanbieter wechseln. Denn meist speisen die Solarzellen den Strom direkt in das Netz ein, während der benötigte Strom über einen normalen Stromzähler aus dem Stromnetz entnommen wird. Mit diesem Zähler können Sie den Stromanbieter problemlos gewechselt werden. Nicht wechseln können Sie dagegen das Unternehmen, das Ihnen den Strom der Photovoltaikanlage abkauft – dabei sind Sie an den örtlichen Stromnetzbetreiber gebunden.

Ist eine Photovoltaikanlage installiert, die auch dem Eigenverbrauch dient – also Strom auch direkt in das Leitungsnetz des Hauses abgeben kann – ist es komplizierter. Etliche Stromanbieter lehnen einen Belieferung derartiger Anschlüsse ab. Es empfiehlt sich, als Interessent direkt bei dem jeweiligen Versorger anzufragen.

 

Vertragsbindung:

Beim Versorgerwechsel müssen Sie eine eventuelle Vertragsbindung an Ihren derzeitigen Versorger beachten. Diese kann durch eine Mindestvertragslaufzeit oder eine Kündigungsfrist zustande kommen, die Sie abwarten müssen. Seit dem Frühjahr 2012 müssen die Restlaufzeit Ihres Vertrages und der nächstmögliche Kündigungstermin auf Ihrer Stromrechnung angegeben sein.


Im Detail: Wie läuft ein Stromanbieterwechsel ab?

Ein Stromanbieterwechsel ist einfach und nimmt maximal zehn Minuten Ihrer Zeit in Anspruch: Sie vergleichen mit dem Stromrechner die Tarife der Stromanbieter. Durch verschiedene Auswahlmöglichkeiten können Sie den Vergleich an Ihre Ansprüche anpassen. Wenn Sie den richtigen Tarif gefunden haben, können Sie sich ein Auftragsformular herunterladen oder gleich online ausfüllen. Alles Weitere übernimmt üblicherweise der neue Anbieter. Nur wenn Ihre Kündigungsfrist in wenigen Tagen abläuft und sich Ihr Vertrag um mehrere Monate verlängern würde, sollten Sie Ihren bisherigen Stromvertrag selbst kündigen und dies auf Ihrem Antrag angeben. Laut Energiewirtschaftsgesetz darf der Wechsel maximal drei Wochen dauern. Diese Frist beginnt aber erst, wenn Ihr neuer Versorger Ihren Antrag bearbeitet hat und Sie beim Netzbetreiber ummeldet. Daher müssen Sie teilweise mit einer etwas längeren Dauer rechnen. Gilt in Ihrem alten Stromvertrag eine Kündigungsfrist, so muss diese abgewartet werden, vor ein Wechsel möglich ist.

 

Der Ablauf im Überblick:

  1. Antragstellung (schriftlich oder online) - Sie haben 14 Tage lang ein Widerrufsrecht.
  2. Der neue Anbieter kündigt Ihren bestehenden Vertrag und meldet Sie beim Netzbetreiber um.
  3. Ihr bisheriger Versorger bestätigt innerhalb von zwei Wochen die Kündigung, der Netzbetreiber bestätigt die Ummeldung.
  4. Sobald alle Bestätigungen beim neuen Versorger vorliegen, erhalten Sie ein Begrüßungsschreiben. Darin teilt Ihnen der neue Versorger auch mit, wann Ihre Belieferung umgestellt wird.

 

Welche Angaben werden benötigt?

Zum Vergleich müssen Sie nur die Postleitzahl der Lieferstelle des Stroms und den jährlichen Strombedarf angeben, den Sie auf der letzten Jahresabrechnung Ihres bisherigen Versorgers finden. Zum Wechsel benötigen Sie zudem die Zählernummer (meist auf einer Plakette oder einem Aufkleber am Zähler angebracht), den Namen Ihres bisherigen Versorgers und Ihre Kundennummer bei diesem Unternehmen. Diese drei Angaben können Sie ebenfalls Ihrer letzten Jahresabrechnung entnehmen. In manchen Fällen müssen Sie auch Ihre Bankverbindung angeben. Den Zählerstand müssen Sie beim Wechselantrag noch nicht ablesen. Sie sollten den Zähler erst an dem Tag, an dem die Stromversorgung auf den neuen Anbieter umgestellt wird, ablesen. Der neue Anbieter wird Sie darüber informieren.

 

Was muss ich bei der Wahl des richtigen Stromtarifes beachten?

Verbraucherschützer raten zu einer Vertragslaufzeit von höchstens zwölf Monaten. So können Sie flexibel auf Veränderungen im Strommarkt reagieren. Empfehlenswert ist auch eine Preisgarantie oder Preisfixierung, die mindestens der Länge der Vertragslaufzeit entspricht. Einige Anbieter bieten optionale Preisgarantien an, die gegen einen Aufpreis hinzu gebucht werden können. Unterschiede gibt es auch in der Zahlungsweise: Manche Anbieter verlangen für ein Jahr Vorauskasse und können dadurch extrem günstige Tarife anbieten - Sie müssen aber eine hohe Summe auf einmal bezahlen. Vor dem Vergleich können Sie im Stromrechner einstellen, ob Sie Vorauskasse-Tarife angezeigt bekommen möchten. Pakettarife enthalten eine feste Energiemenge, die innerhalb eines Jahres aufgebraucht werden kann. Nicht verbrauchte kWh verfallen am Ende des Jahres. Mehrverbrauch wird oft zu teuren Preisen abgerechnet. In manchen Tarifen steigen die Preise, wenn der Verbrauch stark vom bei Vertragsschluss angegebenen Energiebedarf abweicht. Diese Tarife sind ebenso wie Strompakete nur günstig, wenn der Stromverbrauch bekannt und stabil ist. Durch einen Filter können derartige Tarife im Vergleichsrechner ausgeblendet werden.

 

Kann der Strom während der Umstellung ausfallen?

Nein. Die durchgängige Versorgung mit Strom ist in Deutschland durch das Energiewirtschaftsgesetz und die Grundversorgungsverordnung geregelt. Das bedeutet, dass Sie zu jeder Zeit mit Strom beliefert werden. Rein technisch gesehen fließt der Strom auch wie gehabt weiter, nur dass die Menge des von Ihnen verbrauchten Stromes an anderer Stelle eingespeist wird. Ein Stromausfall aufgrund eines Anbieterwechsels ist also nicht möglich.

 

Was ändert sich nach einem Anbieterwechsel?

Nach einem Stromanbieterwechsel ändert sich für Sie nichts. Auch die tatsächliche Umstellung geht völlig unbemerkt vonstatten. Der Strom, der bei Ihnen ankommt, ist nach wie vor derselbe, er wurde nur von einem anderen Anbieter ins Netz eingespeist. Strom ist ein standardisiertes Produkt, bei dem es außer in der Herstellung keine Qualitätsunterschiede gibt. Ihre Rechnung erhalten Sie ab dem Zeitpunkt der Umstellung von Ihrem neuen Versorger und zahlen an diesen Ihre Abschläge. Zusätzliche Kosten, wie z.B. Netznutzungsentgelte oder eine Zählergebühr, fallen nicht an, da diese bereits im Preis des neuen Versorgers inbegriffen sind.

 

Was muss ich bei einem Umzug beachten?

Bei einem Umzug müssen Sie Ihren bestehenden Stromliefervertrag selbst kündigen. An Ihrem neuen Wohnort werden Sie zunächst automatisch vom zuständigen Grundversorger mit Strom beliefert, bei dem Sie jedoch Ihren Einzug melden sollten. Wenn Sie sich bis zum 20. des Einzugsmonats bei einem neuen Versorger anmelden, kann die Belieferung meist schon rückwirkend zum 1.des Monats umgestellt werden. In diesem Fall brauchen Sie sich auch nicht beim Grundversorger anzumelden. Dabei erledigt der neue Versorger - wie bei einem Anbieterwechsel - sämtliche Formalitäten für Sie.

 

An wen kann ich mich bei Konflikten mit dem Stromanbieter wenden?

Der erste Ansprechpartner bei Problemen ist der Stromanbieter, mit dem Sie einen Vertrag geschlossen haben. Im Energiewirtschaftsgesetz ist festgelegt, dass der Versorger Ihnen innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Beschwerde schriftlich antworten muss. Wird der Konflikt dadurch nicht aus der Welt geschafft, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie in Berlin wenden. Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos, dauert maximal drei Monate und Ihr Stromanbieter ist zur Teilnahme verpflichtet. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, schneller und ohne finanzielles Risiko zu einer Entscheidung zu gelangen als durch einen Prozess. Unabhängig vom Schlichterspruch behalten Sie aber das Recht, mit Ihrem Anliegen vor Gericht zu ziehen.

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü